Dauergrabpflege

Hier wird ein Vertrag zwischen Ihnen, dem Friedhofsgärtner und der Dauergrabpflegegesellschaft über die gesamte Laufzeit der Grabstelle, meist 20 Jahre, geschlossen.
Sie bezahlen einmalig die komplette Vertragssumme an die Dauergrabpflegegesellschaft.
Diese verwaltet die Gelder und zahlt den jährlichen Pflegepreis an die ausführende Friedhofsgärtnerfirma aus.